Grundstück für neue Rettungswache
Rettungswache für Halver und Schalksmühle an B229 - Fertigstellung in 2022
Halver - Halver benötigt eine neue Rettungswache, doch der Weg zu einer verkehrsgünstig gelegenen Basis für den Rettungsdienst ist steinig.
Zumindest einige große Brocken wurden mittlerweile beseitigt. Bis auch formal der Weg frei ist, laufen die Vorbereitungen im Hintergrund auf Hochtouren.
Warum reicht die alte Rettungswache an der Susannenhöhe nicht mehr aus?
Die alte Wache ist viel zu klein. Seitdem gemäß einer Vorgabe des Rettungsdienstbedarfsplans für Halver und Schalksmühle ein zusätzlicher Rettungswagen in Halver stationiert ist, fehlt es an Ruheräumen für die zusätzliche Besatzung. Im und am Gebäude hat eine Bestandsanalyse zudem zahlreiche Gesundheits- und Unfallgefahren ausgemacht. Der Märkische Kreis hat daher den Neubau vorgeschlagen. Die Politik hat im Juli 2017 zugestimmt. Für den Bau sind 2,83 Millionen Euro veranschlagt; für den Kauf des passenden Grundstücks 170 000 Euro. Bis der Neubau umgesetzt ist, behilft sich der Kreis an der alten Wache mit einer Containerlösung.
Wo soll die neue Rettungswache entstehen?
Nur wenige hundert Meter entfernt vom jetzigen Standort besitzt die Stadt Halver in Oeckinghausen ein Grundstück. Dort soll die neue Rettungswache gebaut werden. Das Grundstück befindet sich an der Bundesstraße 229 gegenüber vom Maschinenhersteller Markes, östlich des Wanderparkplatzes. Der Standort ist aus Sicht des Kreises aufgrund der verkehrsgünstigen Lage ideal.
Derzeit laufen die Verhandlungen über den Kauf des rund 4 500 Quadratmeter großen Grundstücks zwischen dem Kreis und der Stadt Halver, wie Manfred Fischer, Gebäudemanager beim Märkischen Kreis, am Dienstag im Bau- und Straßenausschuss des Kreistages berichtete. Man werde sich innerhalb des Haushaltsplan-Ansatzes von 170 000 Euro bewegen.
Der Kreistags-Beschluss datiert von 2017. Warum dauert das so lange?
Bereits 2017 wurde das Grundstück als Standort für den Neubau ins Auge gefasst. Allerdings handelt es sich um eine landwirtschaftliche Nutzfläche. Die Änderung des Flächennutzungsplans reichte nach Hinweis der Bezirksregierung Arnsberg allerdings nicht aus, weil zunächst der Landesentwicklungsplan (LEP) geändert werden muss. Dieses Verfahren zog sich lange hin.
Warum kommt ausgerechnet jetzt Bewegung in die Angelegenheit?
Das Verfahren zur Änderung des Landesentwicklungsplans ist weit fortgeschritten. Gemäß der „Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan“ vom 12. Juli 2019 ist die Errichtung einer Rettungswache im regionalplanerisch festgelegten Freiraum ausnahmsweise möglich. Dafür sind ein vorhabenbezogener Bebauungsplan sowie eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.
Entsprechende Planungen werden vom Märkischen Kreis zusammen mit der Stadt Halver aktuell betrieben. Nach jetziger Planung könnte es mit dem Auslegungsbeschluss im März 2020 so weit sein. Formal muss dann der Rat der Stadt Halver am 22. Juli 2020 darüber beschließen. Dann ist der Weg zum Neubau frei.
Was passiert derzeit genau?
Noch in diesem Monat will der Märkische Kreis einen Generalunternehmer beauftragen, der die Bau- und Erschließungsplanungen vorantreibt. Er hat dafür rund ein Jahr Zeit. Baubeginn für die Rettungswache in Halver soll im Oktober oder November 2020 sein. Die Fertigstellung ist für März 2022 vorgesehen.
Warum sind für die Bautätigkeiten fast anderthalb Jahre veranschlagt?
Für die Rettungswache sind auch umfangreiche Erschließungsarbeiten notwendig. Die verkehrliche Erschließung ist dem eigentlichen Neubau vorgelagert. Zwar gibt es bereits eine Zuwegung zu dem Grundstück. Dieser Feldweg (am Wanderparkplatz) muss aber bis zur Anbindung an die Bundesstraße ausgebaut werden. In der Diskussion ist, ob dort ein Kreisverkehr gebaut wird.
Was passiert mit dem Gelände der Alten Rettungswache an der Susannenhöhe?
Diese Fläche ist derzeit noch für den Gemeinbedarf vorgesehen. Sie eignet sich nach Ansicht des Kreises nach einer Überplanung aber dazu, das vorhandene Gewerbegebiet zu erweitern. Schon sicher ist, dass der Kreis als Eigentümer das Grundstück verkauft.